Einfamilienhäuser
Wertgutachten als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Ein – und Zweifamilienhäuser in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe.
Mehrfamilienhäuser
Wertermittlung von Mehrfamilienhäusern im Rahmen einer Immobilienvermittlung durch Völkel Immobilien.
Unsere Vorgehensweise
Sachverständige Marktwertermittlung
Die Wertermittlung dient dem Auftraggeber als Orientierungshilfe bei der Einschätzung des realistischen Marktwertes seiner Immobilie.
01
Erstgespräch
In einem ersten Gespräch definieren wir gemeinsam die Vorgehensweise der Immobilienbewertung und stimmen wichtige Eckdaten ab. Zusammen wird geprüft welche notwendigen Dokumente bereits vorliegen und welche noch zu beschaffen sind, um eine sachgerechte Wertermittlung vorzunehmen.Anhand des Zwecks der Wertermittlung wird entschieden, welche Form des Gutachtens notwendig ist. Unterschieden wird zwischen gerichtssicheren Baugutachten nach §194 BauGB und Marktwertschätzungen, sogenannten Kurzgutachten.
02
Wertermittlung
Grundlage jeder Wertermittlung ist der Ortstermin am jeweiligen Objekt und die Sichtung der relevanten Dokumente. Danach wird die Wertermittlung nach den gesetzlichen Bestimmungen der Immobilien-Wertermittlungs-Verordnung (ImmoWertV) durchgeführt.
03
Ergebnis der Wertermittlung
Die Vorgehensweise, die verwendeten Parameter sowie der ermittelte Immobilienwert werden dem Auftraggeber in einem Abschlussgespräch präsentiert und auf Wunsch selbstverständlich erklärt. Der Auftraggeber erhält anschließend das entsprechende Dokumente zur weiteren Verwendung ausgehändigt.
Unsere Vorgehensweise
Sachverständige Marktwertermittlung
Die Wertermittlung dient dem Auftraggeber als Orientierungshilfe bei der Einschätzung des realistischen Marktwertes seiner Immobilie.
01
Erstgespräch
In einem ersten Gespräch definieren wir gemeinsam die Vorgehensweise der Immobilienbewertung und stimmen wichtige Eckdaten ab. Zusammen wird geprüft welche notwendigen Dokumente bereits vorliegen und welche noch zu beschaffen sind, um eine sachgerechte Wertermittlung vorzunehmen.Anhand des Zwecks der Wertermittlung wird entschieden, welche Form des Gutachtens notwendig ist. Unterschieden wird zwischen gerichtssicheren Baugutachten nach §194 BauGB und Marktwertschätzungen, sogenannten Kurzgutachten.
02
Wertermittlung
Grundlage jeder Wertermittlung ist der Ortstermin am jeweiligen Objekt und die Sichtung der relevanten Dokumente. Danach wird die Wertermittlung nach den gesetzlichen Bestimmungen der Immobilien-Wertermittlungs-Verordnung (ImmoWertV) durchgeführt.
03
Ergebnis der Wertermittlung
Die Vorgehensweise, die verwendeten Parameter sowie der ermittelte Immobilienwert werden dem Auftraggeber in einem Abschlussgespräch präsentiert und auf Wunsch selbstverständlich erklärt. Der Auftraggeber erhält anschließend das entsprechende Dokumente zur weiteren Verwendung ausgehändigt.